Luftfahrzeugkennung

Wahrscheinlich ist sie Dir schon mal aufgefallen, meist ist die am Heck oder an der Tragflächen Unterseite angebracht: die Luftfahrzeugkennung. Wie ein Auto muss auch ein Luftfahrzeug identifizierbar sein. Dabei ist egal, ob es sich um ein Flugzeug, ein Hubschrauber oder ein Luftschiff bzw. Heißluftballon handelt.

Im Dezember 1944 unterzeichneten 52 Staaten das „Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt“ der ICAO, in welchem unteranderem vorgeschrieben wird, dass jedes in der internationalen Luftfahrt genutzte Luftfahrzeug die ihm zugeschriebene Staatszugehörigkeit und Eintragungszeichen zu tragen hat. Mehr zur Geschichte der Luftfahrt.

Die Regelungen der ICAO sind jedoch für Staatsflugzeuge nicht bindend, also für Militärflugzeuge oder Luftfahrzeuge der Staatlichen Flugbereitschaften für die Regierung

Staatszugehörigkeit

Die Kennung zur Identifizierung der Staatszugehörigkeit konnte von den Staaten ausgewählt werden. Dazu wurden ihnen von der Internationale Fernmeldeunion Buchstaben Bereiche vorgeschrieben.

Deutschland bekam für seine Luftfahrzeugkennungen den Buchstaben D, Österreich OE und die Schweiz HB.

Flugzeug mit der Spanischen Luftfahrzeugkennung EC-HMP
Flugzeug mit der Spanischen Luftfahrzeugkennung EC-HMP

Eintragungszeichen

Das Eintragungzeichen  kann von jedem Staat individuel bestimmt werden, Luftfahrzeuge müssen jedoch eindeutig Identifizierbar sein.

In Deutschland ist das Kennungssystem wie folgt aufgebaut: Jede Kennung beginnt natürlich mit der Staatszugehörigkeit, also D. Bei Segelflugzeugen folgt dann eine vierstellig Zahlenfolge (D-xxxx). Für alle anderen Luftfahrzeuge wird nach dem D- eine vierstellige Buchstabenfolge gewählt, bei welcher der erste Buchstabe Auskunft über die Art und Gewicht gibt.

  • D-A — Flugzeuge mit > 20 t max. Startgewicht
  • D-B — Flugzeuge mit 14 t-20 t max. Startgewicht
  • D-C — Flugzeuge mit 5,7 t-14 t max. Startgewicht
  • D-E — einmotorige Flugzeuge bit 2 t max. Startgewicht
  • D-F — einmotorige Flugzeuge bit 2 t – 5,7 t max. Startgewicht
  • D-G — mehrmotorige Flugzeuge bit 2 t max. Startgewicht
  • D-H — Drehflügler
  • D-I — mehrmotorige Flugzeuge bit 2 t – 5,7 t max. Startgewicht
  • D-K — Motorsegler
  • D-L — Luftschiffe
  • D-M — motorisierte Luftsportgeräte
  • D-N — nichtmotorisierte Luftsportgeräte
  • D-O — Bemannte Ballone

 

Quelle: wikipedia.org

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